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Vereinssatzung
Sportheim-
Restaurant
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letzte
Aktualisierung: 01.05.2017
Der
Verein ist eingetragen im Vereinsregister des
Amtsgerichts Ludwigsburg unter der Nr.
699.
Vorstand
im Sinne des § 26 BGB sind:
der Verwaltungsvorstand
der Finanzvorstand
der Sportvorstand
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Vereinsvorstand
Der
Vorstand besteht
aus 3 gleichberechtigten
Vorstandsmitgliedern. Er
ist zeichnungsberechtigt für den
Gesamtverein. Der Vorstand leitet,
koordiniert und repräsentiert den
Verein. Jedes Vorstandsmitglied
vertritt den Verein im
gerichtlichen und
außergerichtlichen
Geschäftsverkehr zusammen mit
einem weiteren Mitglied des
Vorstandes.
Die
Vereinsvorstand besteht aus:
- Verwaltungsvorstand
-
Finanzvorstand
-
Sportvorstand
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Hauptausschuss
Der Hauptausschuss hat folgende
Aufgaben: Beratende
Funktion des Vorstandes,
Durchführung von Hauptausschuss-Sitzungen,
Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen,
Protokollierung und Weiterleitung an den
Vorstand, Vorschlagsrecht zu Ehrungen/
Auszeichnungen gemäß der Ehrenordnung,
Zustimmung bei Rechtsgeschäften über 10.000 €
gemäß § 11 (5.) der Satzung, Prüfung von
Anträgen zur Tagesordnung auf Zulässigkeit.
Der
Hauptausschuss besteht aus
- allen
Abteilungsleitern,
- sowie
dem Gesamtjugendleiter,
- dem
Wirschaftführer
- dem
Schriftführer
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Die
detailierte Aufgabenverteilung können Sie der
Geschäftsordnung entnehmen.
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Ursprüngliche
Ansicht des Vereinsheims zur
Einweihung im Jahr 1953.
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